Das Team
Dipl. Ing. U. Kühbauch
1991 | Anerkennung als Sachverständiger für die Prüfung: elektr. | |||
Starkstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, | ||||
Ersatzstromversorgungsanlagen gem. HausPrüf-VO § 4 Land Hessen | ||||
1993 | Anerkennung als Sachverständiger für die Prüfung: elektr. | |||
Starkstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Ersatzstromversorgungsanlagen, | ||||
Brandmelde-, Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen gem. HausPrüf-VO § 4 Land Hessen | ||||
1997 | Anerkennung als VdS- anerkannter Sachverständiger zur Prüfung elektrischer | |||
Anlagen | ||||
Dipl. Ing. M. Müller
1989 | Anerkennung als Sachverständiger für die in § 26 Abs. 2 GaVO vorgeschriebenen Prüfungen der elektrischen Starkstromanlagen | |||
in geschlossenen Großgaragen und für die in § 23 Abs. 2 GhVO vorgeschriebenen Prüfungen der elektrischen Starkstromanlagen |
||||
einschließlich Sicherheitsbeleuchtung, in Geschäftshäusern. | ||||
1991 | Anerkennung als Sachverständiger für die Prüfung: elektr. Starkstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Ersatzstromversorgungsanlagen, Brandmelde-, Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen gem. HausPrüf-VO § 4 Land Hessen | |||
1992 | Anerkennung als Sachverständiger für wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen nach § 31 Abs. 3 EIBergV |
|||
2005 | Anerkennung als Sachverständiger für Haustechnik nach § 4 Absatz 1 der Verordnung über die Überwachung haustechnischer Anlagen für die Freie und Hansestadt Hamburg | |||
2005 |
|
|||
Dipl. Ing. W. Rücker
2003 | Anerkennung als Sachverständiger für die Prüfung: elektr. | |||
Starkstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Ersatzstromversorgungsanlagen, | ||||
Brandmelde-, Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen gem. HausPrüf-VO § 4 Land Hessen | ||||
2004 | Anerkennung als VdS- anerkannter Sachverständiger zur Prüfung elektrischer Anlagen | |||